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  • Baumpflege nach VOB ausschreiben

    Ein im Auftrag der Qualitätsgemeinschaft für Baumpflege und Baumsanierung (QBB) erstelltes Gutachten bestätigt, dass Baumpflegearbeiten grundsätzlich als Bauleistungen nach VOB auszuschreiben sind.

    Das Gutachten der Fachanwälte Bußmann & Feckler bestätigt, was qualifizierte Baumpflegebetriebe schon lange vermuten: Der Trend, dass Baumpflegemaßnahmen immer häufiger nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) und nicht nach den Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB) ausgeschrieben werden, ist rechtlich äußerst fragwürdig, teilte die QBB Anfang Dezember mit.

    Die QBB kritisiert bereits seit Monaten die Ausschreibungen nach VOL, durch die das vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung eingeführte Präqualifikationsverfahren für VOB-Ausschreibungen zulasten der Fachbetriebe ausgehebelt würde. Das im April 2005 beschlossene Präqualifizierungsverfahren legt Anforderungen an alle Bauunternehmen fest, die an öffentlichen Ausschreibungen nach VOB teilnehmen möchten. Das Ziel: Die aufwendige Bürokratie bei den öffentlichen Ausschreibungen zu entschlacken und die Qualifikation der teilnehmenden Betriebe von Vornherein sicherzustellen.

    Fragwürdiger Trend: Immer mehr öffentliche Auftraggeber schreiben Baumpflegemaßnahmen nach der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL) aus.

    Teure Präqualifizierung

    Da auch Baumpflegearbeiten bis dato in den Zuständigkeitsbereich der VOB fielen, unterzogen sich in den vergangenen Jahren viele Baumpflegebetriebe der teuren Präqualifizierung und reichten die geforderten Nachweise ein. Nach erfolgreichem Abschluss des Prüfverfahrens wurden die Unterlagen und Referenzen in eine Positivliste im Internet eingestellt. Öffentliche Auftraggeber sehen diese Liste bei Ausschreibungen nach VOB ein und nutzen sie für die Auswahl von Auftragnehmern.

    In der Vergangenheit begannen jedoch immer mehr öffentliche Auftraggeber damit, im Bereich Baumpflege das Präqualifizierungsverfahren aus den Angeln zu heben: „Die führenden Baumpflegebetriebe hatten gerade die Präqualifizierung abgeschlossen, als die ersten Städte, Kommunen und Landesbehörden für Straßen und Verkehr Baumpflegemaßnahmen plötzlich nicht nach VOB, sondern nach VOL ausschrieben. Die Präqualifikation, die nur bei Ausschreibungen nach VOB verpflichtend ist, war damit hinfällig und der Ausschreibungsmarkt wieder für jeden Anbieter offen, ob qualifiziert oder nicht“, erläutert der QBB-Vorsitzende Hans Rhiem die aktuelle Situation.

    Fragwürdiger Trend

    Was in kleinen Rahmen begann, so der Rhiem, würde mehr und mehr zur fragwürdigen Regel. Eine Tendenz, die laut Rhiem nicht nur deshalb problematisch ist, weil sich anerkannte Fachbetriebe nun wieder in Konkurrenz zu unqualifizierten Anbietern mit Dumpingpreisen begeben müssen. „Die Ausschreibung nach VOL birgt noch andere Pferdefüße“, sagt der Vorsitzende der QBB. So bekämen die Teilnehmer bei VOL-Ausschreibungen keinerlei Informationen über die Submissionsergebnisse. Die Unternehmen erführen somit nicht rechtzeitig, ob die Chancen für einen Auftrag gut stehen. „Die Baumpflegebetriebe haben keinerlei Planungsmöglichkeiten mehr. Viele Unternehmen nehmen pro Woche an mehreren großen Ausschreibungen teil, die mit Ausführungsfristen verbunden sind. Wenn sie keinen Zwischenstand vom Auftraggeber bekommen, können sie ihre Ressourcen nicht planen und laufen Gefahr, bei mehreren kurzfristigen Zusagen Aufträge nicht fristgerecht ausführen zu können. Dies kann weder im Interesse des Auftraggebers noch des ausführenden Betriebes sein“, so Rhiem. Darüber hinaus hätten die Baumpflegebetriebe ohne Einsicht in die Submissionslisten keine Gelegenheit, den Markt zu beobachten.

    Grundlage für Dialog

    Als Grundlage für einen Dialog mit den Behörden hat die QBB ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das die Zuständigkeiten bei den Ausschreibungen final klären soll. Nach umfassender Prüfung der Rechtslage kommen die Fachanwälte Bußmann und Feckler zu folgendem Ergebnis: „Arbeiten der Baumpflege im Sinne der ZTV Baumpflege sind grundsätzlich als Bauleistungen (…) zu qualifizieren und daher nach VOB/A auszuschreiben.“ Als Begründung führen die Fachanwälte unter anderem an, dass nach § 1 VOL/A die Regelungen der VOL ausschließlich für die Vergabe von öffentlichen Leistungen (Lieferungen und Dienstleistungen), nicht aber für Bauleistungen gelten. Der Begriff der Bauleistung sei nach einhelliger Auffassung der Rechtsprechung und Literatur sehr weit auszulegen und ginge vor allem weit über das allgemeine Sprachverständnis von Bauwerken hinaus. So bestünde Einigkeit darüber, dass Bauleistungen im Sinne der VOB auch die Arbeiten an einem Grundstück umfassen, die nicht in Bezug zur Errichtung eines Gebäudes im klassischen Sinne stehen. In dem mehrseitigen Gutachten weisen Bußmann und Feckler schlüssig nach, dass auch Leistungen der Garten- und Landschaftsgestaltung, und somit auch Baumpflegearbeiten, zu den in der VOB verankerten Arbeiten an einem Grundstück zu zählen und somit nach VOB auszuschreiben sind.


    Den Mitgliedsbetrieben der QBB steht das komplette Gutachten zum Download auf der Internetseite www.qbb-ev.de zur Verfügung.
    Hans Rhiem bittet außerdem Baumpflegebetriebe im gesamten Bundesgebiet, ihre persönlichen Erfahrungen in dieser Sache an die QBB weiterzuleiten.

    – pi –
    Nachdruck mit freundlicher Genehmigung aus TASPO BaumZeitung 01|2013